WIRE – Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht
Das Kompetenzzentrum für rechtswissenschaftliche ForschungWIRE: das Kompetenzzentrum für rechtswissenschaftliche Forschung
Der Fokus des Instituts für angewandtes Wirtschaftsrecht liegt auf den Themen Unternehmensrecht und ESG, deren Anwendungsbezogenheit und Ausgestaltung.
Die Arbeit des Instituts umfasst die Analyse der derzeitigen Rechtslage und aktueller Gesetzesvorlagen, einen regelmäßigen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Unternehmen, Kanzleien und Verbänden sowie die Ausarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten auf allen Ebenen. Neben der Forschungsarbeit dient das Institut als Netzwerkplattform für den gegenseitigen fachlichen, aber auch persönlichen Austausch aller beteiligten Partner, wie dem Direktorium, dem wissenschaftlichen Beirat, den assoziierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Lehrenden und Studierenden der µÚÒ»³Ô¹Ï, Hamburger Wirtschaftsvertreter_innen und den Praktiker_innen aus der Rechtspraxis.
WIRE ist eine rechtlich selbständige Einrichtung, jedoch eng mit der µÚÒ»³Ô¹Ï verflochten. Die Kooperation fördert den intensiven Austausch zum Thema Wirtschaftsrecht, den Ausbau der rechtswissenschaftlichen Lehre und Forschung und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Hochschule.
Forschung
Das Institut ist aktiv in der Forschung auf dem Gebiet des angewandten Wirtschaftsrechts.
Diese Forschung basiert auf drei Säulen: Erstens einer Analyse von Problemen der derzeitigen Rechtslage, der geplanten Gesetzesvorhaben und der Literaturansichten. Zweitens einer kontinuierlichen Erhebung und Auswertung der von den Unternehmen als primäre Anwender des Wirtschaftsrechts geschilderten Probleme in der täglichen Rechtsanwendung. Drittens einer Ausarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten auf allen Ebenen, beginnend bei internen Best Practice-Richtlinien der Rechtsanwender, über die Auslegung der geltenden Rechtslage bis hin zur Ausarbeitung von Vorschlägen für Gesetzesänderungen.
Der Schwerpunkt liegt dabei stets auf der klaren Anwendungsbezogenheit der Lösungsansätze.
Schwerpunkte
Das Institut hat drei Schwerpunkte: Unternehmensrecht, ESG und Compliance.
Die Abteilung für Unternehmensrecht vertritt das Querschnittsfach des Unternehmensrechts in Lehre und Forschung. Es befasst sich dabei mit sämtlichen Teilbereichen des deutschen, europäischen und internationalen Unternehmensrechts. Aufgrund der stetig wachsenden Komplexität dieser Rechtsmaterie besteht ein hoher Bedarf an interdisziplinärer und internationaler Kompetenz, den das Institut liefert. Besonderer Wert wird dabei auf den regelmäßigen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Unternehmen, Kanzleien, Verbänden und der Judikative gelegt. Es trägt ferner durch Vorträge, Konferenzen, Gutachten und andere Aktivitäten zur Entwicklung des Unternehmensrechts bei. Ziel ist es, die praxisorientierte Forschung und Lehre stetig fortzuentwickeln.
Die Abteilung für ESG beschäftigt sich vornehmlich mit der Frage, wie für die Wirtschaft relevantes Recht in den Bereichen Environment, Social & Governance politisch gestaltet werden kann und sollte. Dazu untersucht sie das bestehende Recht, unterzieht es einer kritischen Würdigung, macht rechtspolitische Verbesserungsvorschläge wo Lücken, Änderungsbedarf oder Überregulierung bestehen. Gleichzeitig ist sie wichtiger Sparringspartner bei der Umsetzung im Unternehmen. Die Abteilung begleitet ferner wissenschaftlich Gesetzgebungsprozesse für die betreffenden wirtschaftlich relevanten Rechtsmaterien vom juristischen und wirtschaftlichen Standpunkt aus. Der Ansatz vereint neben der Interdisziplinarität eine praxisnahe Grundausrichtung mit einer starken theoretischen Basis. Darüber hinaus fördert das WIRE den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft, um bestmögliche Ergebnisse von Gesetzgebungsprozessen zu erreichen.
Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung „Compliance“ ist die Forschung im Bereich der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien in Unternehmen und des Hinwirkens auf deren – ggf. konzernweite – Beachtung.
Grundlegend werden dabei empirische Befunde aus der Praxis erhoben und auf der Basis bereits bestehender rechts- und wirtschaftstheoretischer Erkenntnisse analysiert, um sowohl die wissenschaftliche Entwicklung in diesem Bereich voranzutreiben, als auch anwendungsnah neue Erkenntnisse zu gewinnen und in die tägliche Unternehmenspraxis zu transferieren.
Die hervorragenden Kontakte der µÚÒ»³Ô¹Ï zu mehreren hundert Kooperationsunternehmen bilden dabei die Basis, um einerseits praxisnahe Bestandsaufnahmen fertigen zu können und andererseits die Umsetzung neuer Erkenntnisse zügig in der Unternehmensrealität zu testen.
Veranstaltungen
Das Institut lädt regelmäßig zu interessanten Veranstaltungen ein.
Einen wesentlichen Eckpfeiler bildet dabei die jährlich stattfindende Arbeitstagung im Herbst in Hamburg. Top-Referenten aus Wirtschaft, Verwaltung, Rechts- und Unternehmensberatung sowie Justiz referieren dort zu aktuellen Themen des Wirtschaftsrechts, die für Unternehmen wirklich relevant sind. Hinzu kommen zahlreiche weitere Veranstaltungen, wie Podiumsdiskussion und Kolloquien.
Neben dem fachlichen Austausch auf hohem Niveau - der z.B. in der Anerkennung der Jahrestagung als Fachanwaltsfortbildung durch die Rechtsanwaltskammer Hamburg Ausdruck findet - bleibt dabei auch immer Platz für die Teilnehmer und Mitglieder des Instituts zum gegenseitigen Kennenlernen und Netzwerken in entspannter Atmosphäre.