Diversity an der µÚÒ»³Ô¹Ï
Diversity hat für die µÚÒ»³Ô¹Ï eine zentrale Bedeutung und wird als Querschnittsaufgabe über alle Bereiche der Hochschule hinweg angesehen. Dementsprechend wurde im Jahr 2008 die Charta der Vielfalt unterzeichnet und damit die Relevanz von Vielfalt in Bezug auf Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, sexuelle Ausrichtung und sonstige Unterschiede herausgestellt und die Chancen, die sich daraus ergeben, aufgezeigt.
Vielfalt prägt unsere Gesellschaft und ist eine Bereicherung für unser Wirtschaftsleben. Wir können nur erfolgreich sein, wenn wir Chancen, die sich daraus ergeben, nutzen. Das betrifft die Vielfalt in unserer Belegschaft sowie die vielfältigen Bedürfnisse unserer Studierenden und Kooperationspartner. Vielfalt eröffnet Chancen für innovative und kreative Lösungen. Unser Ziel im Sinne der Charta der Vielfalt ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Jedem wird mit Wertschätzung und Respekt begegnet.
Auch das Thema Familienfreundlichkeit ist uns wichtig. Für die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde der µÚÒ»³Ô¹Ï das Hamburger Familiensiegel verliehen.
Um die Themen Diversity und Chancengleichheit nachhaltig zu verankern und weiterzuentwickeln, hat die µÚÒ»³Ô¹Ï die Positionen einer Diversity-Beauftragten und einer Beauftragten für Personen mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten geschaffen. Sie sind Ansprechpartnerinnen für Studierende, Lehrende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Diversity-Konzept und der jährlich erscheinende Diversity-Report zeigen alle Ziele und die jeweiligen Entwicklungen der Diversity-Arbeit an der µÚÒ»³Ô¹Ï auf.
Die Diversity-Beauftragte
Die Diversity-Beauftragte setzt sich für die Gleichstellung der Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der µÚÒ»³Ô¹Ï ein. Sie ist an der Entwicklungsplanung der Hochschule beteiligt und wird in Struktur- und Personalentscheidungen einbezogen. Sie hat ein Sondervotum bei Berufungsverfahren und ein Informations-, Rede und Antragsrecht im Hochschulrat.
Gemeinsam mit der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen ist sie Anprechpartnerin für Ihre Fragen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen; Behindertenbeauftragte gemäß § 88 HmbHG
Die µÚÒ»³Ô¹Ï möchte die Studienbedingungen von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern. Hierbei möchten wir ein chancengerechtes Studium ohne Diskriminierung ermöglichen und zielgerichtete Beratung anbieten. Nicht alle Beeinträchtigungen sind im Studienalltag jedoch sofort wahrnehmbar. Neben Mobilitäts-, Seh-, Hör-, und Sprechbeeinträchtigungen sind immer häufiger Studierende von psychischen Erkrankungen (z. B. Essstörungen, Depression), chronisch-somatischen Erkrankungen (z. B. Allergien, Asthma, Rheuma, Herz- und Nierenkrankheiten, Krebs) sowie Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, Autismus und AD(H)S) betroffen.
Wir sind Ihre Ansprechpartner_innen bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen und vertreten Ihre Interessen im Hochschulrat. Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin, wenn wir Sie unterstützen können.
Beratung für Studierende
Bewerbung und Zulassungsverfahren
Schon vor Studienbeginn beraten und unterstützen wir Sie gerne. Neben einer generellen Studienorientierung können Sie mit uns die Rahmenbedingungen des Zulassungsverfahrens sowie individuelle Lösungen für Ihre spezifische Beeinträchtigung besprechen.
Studienalltag
Der Studienalltag geht gelegentlich mit Hürden einher, die sich schwer vorhersehen lassen. Dies betrifft allgemeine Fragen, die generelle Barrierefreiheit ebenso wie spezifische technische Erfordernisse zur Bewältigung der Studienanforderungen. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, wenn wir Sie bei der Bewältigung einer Hürde unterstützen können.
Nachteilsausgleich
Studierende mit Beeinträchtigungen/chronischen Krankheiten haben inhaltlich dieselben Leistungen zu erbringen wie nichtbeeinträchtigte Studierende. Da ein Studium mit Beeinträchtigung jedoch häufig mit einem erhöhten Zeit- und Energieaufwand einhergeht, soll der „Nachteilsausgleich“ Chancengleichheit gewährleisten. Bei Nachteilsausgleichen handelt es sind immer um individuelle Lösungen. Sie müssen so gestaltet werden, dass die spezifischen Erschwernisse der Beeinträchtigung tatsächlich ausgeglichen werden. Hier unterstützen wir Sie gerne bei dem entsprechenden Antrag, den Sie im Prüfungsbüro einreichen. Darüber hinaus sind die Sonderbestimmungen zum Nachteilsausgleich, Mutterschutz, Elternzeit und Studierende mit Kindern in der Prüfungsordnung verankert.
Auslandsaufenthalt für Outgoings und Incomings
Das International Office berät interessierte µÚÒ»³Ô¹Ï Studierende mit Beeinträchtigungen zu geplanten Auslandsaufenthalten. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben u.U. die Möglichkeit innerhalb des Erasmus+ Programmes, zusätzliche Fördermittel zu erhalten. Zudem setzt sich, falls nötig, das International Office mit der Gasthochschule im Ausland in Verbindung um den Aufenthalt für den_die Studierende bestmöglich zu gestalten.
Incoming Studierende werden ebenfalls im µÚÒ»³Ô¹Ï International Office zu Themen wie Beeinträchtigungen, chronischen Krankheiten und weiteres bestmöglich beraten.
Studierende melden sich gerne direkt im International Office.
Coaching
Unabhängig von einer bescheinigten Behinderung oder chronischen Erkrankung, finden Sie vertrauliche Unterstützung bei allen studienrelevanten Herausforderungen, wie Prüfungsangst, Zeitmanagement, Anforderungsdruck oder ähnlichem. Unsere Coaches bieten ein vielfältiges Beratungsangebot bei studienrelevanten oder persönlichen Problemen an.
> Leitlinie für Studierende mit Beeinträchtigungen
Allgemeine Beratungsstellen
Die IBS stellt zahlreiche Informationen bezüglich Bewerbung, Zulassung, Finanzierung, Studium und Prüfung sowie zum Berufsleben zur Verfügung.
Das Versorgungsamt prüft das Vorliegen einer Behinderung sowie weitere gesundheitliche Einschränkungen und stellt Schwerbehindertenausweise aus.